Die Anmeldung eines
Patents
kostet Geld, die Prüfung durch das DPMA nimmt Jahre in Anspruch, in denen immer wieder
Bescheide
des DPMA zu beantworten sind.
Ob und mit welchem
Schutzbereich
ein Patent erteilt werden wird, können auch Patentanwälte nie sicher vorhersagen.
Wer endlich nicht mehr nur Anmelder einer Patentanmeldung, sondern Inhaber eines deutschen Patents ist, hat viele Tausend Euro ausgegeben.
Ein deutsches Patent
schützt
aber
nur in Deutschland.
Wer ein Patent in einem anderen Land benötigt, wird dafür noch deutlich mehr Geld ausgeben als für ein deutsches Patent.
Ein Patent entfaltet eine gewisse Abschreckungswirkung, die man - tunlichst in Zusammenarbeit mit seinem Patentanwalt - fördern kann.
Aber wenn das Patent gerichtlich durchgesetzt werden soll, entstehen Kosten und
Kostenrisiken,
die die des Prüfungsverfahrens bei weitem übersteigen.
Gleichzeitig droht der
Verlust
des Patents nach
Einspruch
beim DPMA oder
Nichtigkeitsklage
beim
Bundespatentgericht
durch die Gegenseite.
Für das
Gebrauchsmuster
gilt Ähnliches.
Zwar ist ein Gebrauchsmuster in der Regel nach wenigen Wochen eingetragen, da Neuheit und das Beruhen auf erfinderischem Schritt vor der Eintragung nicht geprüft werden.
Deshalb ist aber auch seine Abschreckungswirkung geringer.
Die Kosten für die Beantragung und Eintragung eines
Designs
oder einer
Marke
sind in der Regel deutlich geringer.
Auch die Kosten für Verteidigung und Durchsetzung eines Designs oder einer Marke können deutlich geringer sein.
Alle, die schon einmal ein gewerbliches Schutzrecht angemeldet haben, wissen, dass sie immer wieder Rechnungen erhalten, aber nie nach ihrer Bankverbindung gefragt werden ...
Ein gewerbliches Schutzrecht kann Umsatz und Gewinn steigern, indem es Mitbewerber daran hindert, von der gleichen
technischen Lösung
zu profitieren, seinen Produkten die gleiche oder eine sehr ähnliche
Erscheinungsform
zu geben oder Waren oder Dienstleistungen mit ähnlichen
Herkunftshinweisen
zu versehen.
Deshalb können gewerbliche Schutzrechte wichtige Instrumente für Unternehmen sein, durchaus auch für kleine und mittlere.
Ein gewerbliches Schutzrecht selbst erzeugt - außer durch Lizenzierung - weder Umsatz noch Gewinn, sondern nur Kosten.
Die Hoffnung, allein mit einer Erfindung unermesslich oder zumindest ein wenig reich zu werden, ist deshalb fast immer unrealistisch.
Und die Kosten für die Entwicklung eines funktionsfähigen Prototypen, für die Weiterentwicklung zum marktreifen Produkt, für Aufbau von Produktion und Vertrieb etc. können
ein Vielfaches der nicht unerheblichen Kosten für ein gewerbliches Schutzrecht betragen.
KMUs
werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters im Rahmen des
WIPANO-Programms
des
BMWK
gefördert.
Notlösung
Ein deutsches Patent oder Gebrauchsmuster anzumelden setzt für natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland nicht die
Beteiligung eines Anwalts
voraus.
Allerdings sind die Logik und die "Spielregeln" im Grenzbereich von Technik und Recht zwar erprobt und bewährt, aber von dem, was der gesunde Menschenverstand eines Technikers erwartet, oft weit entfernt.
Patentanwaltliche Unterstützung ist deshalb sehr zu empfehlen, möglichst von Anfang an, denn Korrekturen sind nach dem
Anmeldetag
oft nicht mehr möglich.
Aber wenn Sie am ersten Tag einer Messe feststellen, dass das Interesse an Ihrem neuen Produkt groß ist, vielleicht gerade auch von Seiten der Mitbewerber, ist es jedenfalls besser als nichts, wenn das DPMA am selben Abend noch irgendeine Art von Patentanmeldung erhält.
Senden Sie alles, was Ihre Erfindung beschreibt (jede Art von technischer Beschreibung, technische Zeichnungen, Prinzipskizzen, notfalls Flyer, Prospekte, Broschüren) zusammen mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und einem kurzen Text mit dem Hinweis, dass dies eine Patentanmeldung ist, und worin der
Kern Ihrer Erfindung
besteht, per
Fax an das DPMA.
Bitte beachten Sie, dass es um den Zeitpunkt des Eingangs beim DPMA geht.
Schon um 0:00 Uhr des zweiten Messetags ist es zu spät für eine Patentanmeldung, dann kommt allerdings unter Umständen noch ein Gebrauchsmuster in Betracht.
Alles weitere - Entrichtung von Gebühren, Recherchen- oder Prüfungsantrag, Benennung der Erfinder etc. - kann nachgeholt werden.