Vor der Erteilung eines Patents werden die gesetzlichen Voraussetzungen dafür durch eine Prüferin oder einen Prüfer des DPMA oder des EPA geprüft.
Die Prüfer der Patentämter sind Ingeneure oder Naturwissenschaftler, recherchieren in der Regel sorgfältig den Stand der Technik und machen sich die Entscheidung nicht leicht.
Aber sie können irren, können wichtige Dokumente übersehen oder deren technischen Inhalt falsch erfassen.
Ähnliches gilt für Marken, wenn auch mit ganz anderen Eintragungsvoraussetzungen.
Gebrauchsmuster und Designs werden ohne inhaltliche Prüfung eingetragen.
Deshalb gibt es für jedes Schutzrecht die Möglichkeit, eine weitere Prüfung durch das Patentamt, oder durch ein Gericht anzustoßen.
Beispielsweise kann das Patent kurz nach seiner Erteilung durch
Einspruch
und später durch eine
Nichtigkeitsklage
angefochten werden.