Keine unmittelbare Auswirkung des Brexit auf europäische Patente
Mit Ablauf des 29. März 2019 trat das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union aus.
Dies hatte keine unmittelbare Auswirkung auf europäische Patentanmeldungen und europäische Patente.
Deshalb können auch seit dem vollzogenen Brexit europäische Patentanmeldungen auch für das Vereinigte Königreich geprüft und europäische Patente auch für das Vereinigte Königreich erteilt.
Insofern änderte sich nichts.
Allerdings kann ein Patent einheitlicher Wirkung keine Wirkung im Vereinigten Königreich haben.